Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seminare:    bitte weiter runterscrollen

Gastspiele:
 



1. Aufführungsbedingungen

a)    Der Aufführungsraum steht dem Figurentheater ab einer vereinbarten Uhrzeit zum Aufbau zur Verfügung.

b)    Der Veranstalter gewährleistet eine Anfahrts- und Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsraum. Zum Ent- und Beladen des PKW werden 1-2 Helfer benötigt. 

c)    In erreichbarer Nähe des Bühnenraums werden zwei Stromanschlüsse (220V/16A) u. evtl. eine Stehleiter (2m hoch) benötigt. Bühnenmindestmaße werden im Gastspielvertrag mitgeteilt und sind dringend einzuhalten.

d)    Der Veranstalter sorgt für Bestuhlung sowie für die Verdunkelung des Aufführungsraums. Die erste Sitzreihe sollte im Abstand von ca. 3 m vom Bühnenraum gestellt werden. Die Zuschauerzahl ist laut Gastspielvertrag evtl. begrenzt.

e)    Der Veranstalter sorgt für einen störungsfreien Ablauf der Aufführung. Der Veranstaltungsraum wird während der Aufführung nicht anderweitig benutzt und bleibt während der Aufführung geschlossen. Foto- und Videoaufnahmen während der Aufführung sind nicht gestattet. Das Theater steht nach der Aufführung für Presseaufnahmen zur Verfügung.

f)    Nach der Aufführung ist gewährleistet, dass bis zum Abbau der Bühne eine verantwortliche Person anwesend ist.

 2. Vergütung

Für die Festgage in vereinbarter Höhe wird eine Rechnung gestellt (Rechnung gem. § 19(1) UStG = Kleinunternehmer), die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder gegen Quittung in bar.    Für die Zahlung der Umsatzsteuer ist das Figurentheater verantwortlich. Für die Zahlung anfallender GEMA-Gebühren ist der Veranstalter verantwortlich (siehe Beiblatt).

3. Werbung

Der Veranstalter übernimmt die Werbung für die Aufführung und informiert die lokale Presse mit Veranstaltungshinweisen (Text und Fotos).
Werbematerial und Presse-Infos stellt das Figurentheater auf Anfrage zur Verfügung.

4. Vorverkauf

Der Veranstalter übernimmt die Abwicklung des Vorverkaufs.

5. Haftung

Das Figurentheater verpflichtet sich zur rechtzeitigen Anreise, damit ein reibungsloser Ablauf der Aufführung gewährleistet ist. Bei Verhinderung des Veranstalters, die Aufführung zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden zu lassen, verpflichtet sich dieser zum Angebot eines Ersatztermins (Terminabstimmung mit dem Figurentheater).

Für alle Personen- und Sachschäden während der Aufführung haftet der Veranstalter.

6. Sonstige Vereinbarungen

werden mit dem Veranstalter abgestimmt

Die Vertragsbestimmungen sind für beide Vertragspartner bindend. Eine Aufhebung oder Änderung des Vertrages ist nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Seminare:

Bitte melden Sie sich zu den Seminaren in schriftlicher Form an. Die Ihnen zugehende Rechnung ist Ihre Anmeldebestätigung. Auf Wunsch erhalten Sie eine Wegbeschreibung zum Seminar-Ort.
In der Gebühr enthalten sind sämtliche Arbeitsmaterialien sowie Pausenverpflegung, ein Manuskript zu theoretischen Hintergründen und Literaturhinweisen wird ebenso bereitgestellt.

Sie erhalten am Ende eines Seminars eine Fortbildungsbescheinigung.
Die Teilnahme an den Seminaren geschieht auf eigene Verantwortung und setzt normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Für entstandene Schäden übernimmt die Seminarleitung keine Haftung.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl eines Kurstermins muss dieser leider storniert werden. Bei zu großer Nachfrage werden Wartelisten geführt.
Stornostaffelung:
Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung bis 12 Wochen vor dem Termin: kostenfrei
11 – 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des Preises
3 – 1 Wochen vor dem Termin: 75 % des Preises
ab 7 Tagen vor dem Termin:   100 % des Preises

a)                 . Zum Ent- und Beladen des PKW stehen 1-2 Helfer bereit.